Coronaregeln im Kleinstadtdschungel – Seit 20.04.2022

Die aktuell gültigen Vorgaben für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (nach § 11 SGB VIII) sind bei einer Teilnehmerzahl von unter 50 Personen wie folgt:

  • keine Dokumentation von Teilnehmenden seitens der Einrichtung nötig
  • ein QR-Code zur freiwilligen Selbstregistration über die Corona-Warn-App hängt gut sichtbar aus
  • das Tragen eines MNS ist nicht notwendig
  • ein Hygienekonzept ist nicht notwendig wird aber sinngemäß weiter angewendet (Reinigung, Lüften etc.)

Zu den Sommerferien wird es neue Regelungen geben.