Die aktuell gültigen Vorgaben für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (nach § 11 SGB VIII) sind bei einer Teilnehmerzahl von unter 50 Personen wie folgt:
- keine Dokumentation von Teilnehmenden seitens der Einrichtung nötig
- ein QR-Code zur freiwilligen Selbstregistration über die Corona-Warn-App hängt gut sichtbar aus
- das Tragen eines MNS ist nicht notwendig
- ein Hygienekonzept ist nicht notwendig wird aber sinngemäß weiter angewendet (Reinigung, Lüften etc.)
Zu den Sommerferien wird es neue Regelungen geben.