Ferienprogramm und Corona – Stand 22.07.

Die Veranstaltungen finden unter folgenden Voraussetzungen (laut „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“) statt:

Die Gruppengröße beträgt max. 50 Personen inkl. Betreuender. Wir verzichten möglichst auf große Gruppen und haben die Teilnehmerzahlen an die Inhalte und Gegebenheiten der einzelnen Veranstaltungen angepasst. Bei den outdoor Eltern-Kind-Veranstaltungen gilt für Erwachsene Maskenpflicht und 1,5 m Abstand zu anderen Teilnehmenden zu halten bzw. bei den Kanu-Touren Testpflicht.

Beim Ankommen und Verlassen der Einrichtung/Veranstaltung besteht ebenfalls Maskenpflicht und der Abstand von 1,5 m muss eingehalten werden.

Während der Veranstaltung besteht für Kinder und Jugendliche keine Maskenpflicht, die Einhaltung von 1,5 m Abstand ist nicht notwendig. Wenn möglich, versuchen die Betreuenden diesen trotzdem einzuhalten oder setzen bei Bedarf auch eine Maske auf. Alle Betreuenden testen sich vor jeder Veranstaltung.

Veranstaltungen mit Übernachtungen werden mit Testpflicht durchgeführt.

Weiterhin sind die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten.

Diese Regelungen werden angepasst, sobald es gesetzliche Änderungen dazu gibt oder wir eine Überarbeitung für sinnvoll erachten. Wir veröffentlichen diese dann hier im Kleinstadtdschungel und informieren Euch ggf. per E-Mail, falls es dadurch zu gravierenden Veränderungen von Veranstaltungen kommen sollte.

Das Hygienekonzept des JUZ Springe findet Ihr zusammen mit den Teilnahmebedingungen im Downloadbereich.