Die aktuell gültigen Vorgaben für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (nach § 11 SGB VIII) sind bei einer Teilnehmerzahl von unter 50 Personen wie folgt:
- keine Dokumentation von Teilnehmenden seitens der Einrichtung mehr nötig
- ein QR-Code zur freiwilligen Selbstregistration über die Corona-Warn-App muss gut sichtbar aushängen
- das Tragen einer MNS innerhalb der Gruppe ist nicht nötig
- ein Hygienekonzept ist nicht mehr notwendig
Wir wenden das alte Hygienekonzept aber sinngemäß weiter an (Reinigung, Lüften etc.), die maximalen Teilnehmerzahlen werden schrittweise wieder erhöht. Es gilt trotzdem vorerst weiterhin bei allen Veranstaltungen eine Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2)! Für alle anmeldepflichtigen Veranstaltungen gilt auch weiterhin eine Testpflicht (Schnelltest per Bescheinigung (Schulbescheinigung oder Vordruck im Downloadbereich).
Nach den Osterferien wird es weitere Lockerungen geben.